Allgemeine Geschäftsbedigungen Arbeitgeber-Match
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter, der Montagmorgens GmbH, über unsere Internetseite www.krefeldkannwas.de – die Fachkräfte-Initiative für den Standort Krefeld schließen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Unser Angebot richtet sich allein an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Damit das Abonnement abgeschlossen werden kann, benötigen wir zwingend die im Bestellformular als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten von Ihnen. Der Antrag auf Bestellung des Abonnements kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter übersendet daraufhin dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Aktivierungslink. Mit Anklicken des Links erfolgt die automatisierte Erstellung eines Benutzerkontos im System des Anbieters, in welchem der Kunde dann die Angaben für seinen Unternehmenseintrag hinterlegen kann. Die Empfangsbetätigung stellt noch keine Annahme des Antrages dar.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Angaben des Kunden auf ihre Richtigkeit überprüft hat und dem Kunden die Abgabe der Annahmeerklärung mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versendet. Dies erfolgt innerhalb von fünf Werktagen. Diese E-Mail enthält nochmals alle relevanten Angaben sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(5) Nach Veröffentlichung des Unternehmenseintrages, siehe hierzu § 3 Abs. 4 der AGB, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit diesen Eintrag in seinem Benutzerkonto zu bearbeiten.
§ 3 Preise und Zahlweise
(1) Unser Preismodell gestaltet sich wie folgt:
25,00 € monatlich für Unternehmen mit 0–49 Mitarbeitern
50,00 € monatlich für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitern
75,00 € monatlich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern
(2) Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise und unterfallen der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
(3) Das vereinbarte Entgelt ist jährlich im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Das geschuldete Entgelt wird spätestens 14 Tage nach Erhalt einer vom Anbieter zu stellenden ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
(4) Die Veröffentlichung des Kundeneintrags im Arbeitgeberverzeichnis erfolgt unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Anbieter.
§ 4 Vertragslaufzeit
(1) Sofern nicht abweichend zwischen Anbieter und Kunde vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages zwölf Monate ab Vertragsschluss. Laufzeitbeginn ist der Tag der Bestätigung der Auftragsannahme durch den Anbieter. Der Vertrag verlängert sich über die vereinbarte Laufzeit hinaus um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Gerät der Kunde mit Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, so kann der Anbieter nach entsprechender Ankündigung von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
§ 5 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.“